Donnerstag, 8. Mai 2014

Schwedische Bürokratie, Teil 678

In sechs Wochen ist die Weiterbildung zu Ende. Zwei Jahre Studium an der Uni, davon eines mit Teilzeitjob als Mutterprachlehrerin. Nun, so dachte ich, kann ich mir bald meine schwedische Lehrerzulassung abholen.
Aber von der Uni erhalte ich zunächst nur eine Art Teilnahmebestätigung oder eine Art Zeugnis, aber kein Examen. Dieses muss an einer anderen Stelle der Uni mit dem Teilnahmezeugnis beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 5 Monate. Erst mit dem Examen kann man denn beim Schulamt die Lehrerzulassung beantragen, die ja ab dem nächsten Schuljahr zunehmend verpflichtend wird. (Nur wenn es keinen verfügbaren Lehrer mit Zulassung gibt, dürfen noch Lehrer ohne Zulassung angestellt werden). Die Bearbeitungszeit beim Schulamt beträgt zwischen 4 und 7 Monaten und die Bearbeitungsgebühr 1500 SEK, etwa 170 Euro. Und das für einen Computerausdruck, der für alle verpflichtend ist...

4 Kommentare:

  1. Was??? Dann kannst du zum nächsten Schuljahr noch gar nicht anfangen, zu unterrichten?? Es gibt wirklich viel zu viele sinnlose Regelungen auf diesem Kontinent... Halte durch, liebe Barbara!!!

    Ganz lieber Gruß gen Norden
    Steffi

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  2. Was?! Das wäre ein Jahr Wartezeit! Das ist doch nicht zumutbar. Hoffentlich findest du eine Lücke oder so.
    aufbauende Grüße,
    Kathrin

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  3. Ich staune immer wieder über die doch sonderbaren Regelungen. Da heisst es sich nur nicht zu arg ärgern...
    lieber Gruss
    bettina

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  4. Wahnsinn... das ist ja irre. Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass es doch schneller geht als gedacht. Lass den Kopf nicht hängen (angesichts dieser Aussichten) und glaub daran, dass alles gut werden wird.... gib die Hoffnung nicht auf!

    Alles Liebe aus dem kleinen Haus am See (o:

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